Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die Ziele zur Reduzierung der CO2-Emmisionen angehoben. Deutschland soll seinen CO2-Ausstoß bis 2030 um mindestens 65 % verringern und bis 2045 komplett klimaneutral werden.
Auch das Wohnen soll in Deutschland energieeffizienter und vor allem klimafreundlicher werden. Denn über 27 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland kommt aus dem Haushaltssektor, wobei alleine die Erzeugung von Raumwärme 70 % davon in Anspruch nimmt.
Mit den richtigen Maßnahmen können Eigentümer von Immobilien nicht nur Energiekosten sparen sondern außerdem auch diverse Fördermöglichkeiten für Energieeffizienz und energetische Sanierung in Anspruch nehmen.
Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von staatlicher Förderung beim Einbau von Zehnder Design-Heizkörpern!
Wird im Zuge der Sanierung eine alte Heizungsanlage durch eine mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ersetzt, können bis zu 40 % der Gesamtkosten gefördert werden (wenn es sich bei der alten Anlage um eine Öl-, Kohle, oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung handelt). Sobald die Vorlauftemperatur der neuen Anlage bei maximal 55° C liegt, wird auch der Einbau von neuen Heizkörpern bezuschusst.
Förderprogramme bieten also die Möglichkeit, kostengünstig alte bzw. nicht mehr passende Heizkörper durch moderne Design-Heizkörper zu ersetzen, dabei die Räume optisch und das Gebäude aufzuwerten und gleichzeitig Energie einzusparen.
Viele Design-Heizkörper aus dem Zehnder Produktprogramm eignen sich für Niedertemperaturanlagen – besonders solche mit hohem Strahlungswärmeanteil wie z. B. Zehnder Charleston.
Speziell für Niedertemperaturanlagen konstruiert wurde Zehnder Nova Neo, der durch integrierte Lüfter bei niedrigen Temperaturen eine bis zu fünfmal höhere Wärmeleistung abgibt als herkömmliche Heizkörper.
Unseren Kunden bieten wir verschiedene Tools, die Ihnen die Auswahl zum Gebäude passender Heizkörper erleichtern. So sind in den technischen Unterlagen die Wärmeleistungen für Niedertemperaturanlagen angegeben und darüber hinaus stellen wir mit dem Datensatz nach VDI 3805 alle relevanten Daten für Auslegungssoftware zur Verfügung. Dieser Datensatz kann über die Website des BDH auch ohne zusätzliche Software z.B. für die schnelle Konfiguration und Auswahl von Heizkörpern genutzt werden:
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (Wohngebäude / Nichtwohngebäude) bis zu 40 %. Es wird gefördert:
Lassen Sie sich von einem Fachhandwerker oder Energieberater Ihres Vertrauens fachkompetent beraten.
Nach Erteilung des Zuwendungsbescheids kann mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden (oder sofort nach Antragsstellung auf eigenes Risiko).
Wer Förderungen beantragen kann, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Detaillierte Informationen finden Sie bei den entsprechenden Institutionen.
Siehe Darstellung „Welche Fördermöglichkeiten können Sie in Anspruch nehmen?“
Es wird der Heizungstausch in Bestandsgebäuden gefördert, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizungen ist kein Mindestalter erforderlich. Für den Austausch von funktionsfähigen Gasheizungen gilt ein Mindestalter von 20 Jahren.
Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt - Eigenleistung, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.
Alle Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind auf der Website des BMWK und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Möchten Sie eine BEG EM erhalten, müssen Sie den Antrag mit dem Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers beim BAFA vor Vorhabenbeginn stellen, erst dann dürfen Sie mit der Sanierung beginnen.
Die Förderung erhalten Sie in der Regel nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.
Sie können den Antrag selbst einreichen oder haben die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des BMWK.
Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG ist es zwingend erforderlich einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen.
Dies gilt für:
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.
Allgemeine Anfragen
Erreichbarkeit / Mo-Do 7:15 - 17:00 Uhr / Fr 7:15 - 15:30 Uhr
+49 (0) 782 1586 0