Weniger Energiebedarf - Höhere Förderung

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) die Energieeffizienz steigern und Geld sparen

Was wird gefördert?

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterstützt das BAFA den Einbau und die Erneuerung von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen in der Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.

Fördermaßnahme im Überblick

ComfoAir Q600 ST, ComfoPipe Compact, ComfoFond L Q, ComfoWell 520, Detail, wheel, comfowell 520

Gefördert wird u.a.

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
     

Antragsberechtigt sind u.a.

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
     

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent (+5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) der förderfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen bei Nicht-Wohngebäuden sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 5 Millionen Euro.
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Folgende Zehnder Produkte können gefördert werden

Zehnder Großgeräte für Nichtwohngebäude

  • Silvertop
  • Carma
  • Eversky 
  • Neotime

Zehnder Lüftungsgeräte für Wohngebäude

  • ComfoSpot Twin40
  • ComfoSpot 50
  • ComfoAir 160
  • ComfoAir 180
  • ComfoAir 225
  • ComfoAir Q350 TR
  • ComfoAir Q450 TR
  • ComfoAir Q600 ST
  • Paul Climos 200
  • Paul Focus 200
     

Umfeldmaßnahmen

  • Einbau der raumlufttechnischen Anlage, gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden
  • Notwendige Ausbauarbeiten
  • Wand- und Durchbrucharbeiten
  • Luftdurchlässe und Luftleitungen
  • Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente
  • Elektroanschlüsse
  • Verkleidungen
  • Notwendige Putz- und Malarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
  • Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
  • Maßnahmen zur Schalldämmung
  • Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
  • Einbau von Solar-Luftkollektoren
  • Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung
  • Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms
  • Einbau einer Luftheizung

In drei Schritten zur Förderung

1. Energieeffizienzexperte (EEE) erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB).
 

2. Der EEE reicht die TPB beim BAFA ein und erhält eine TPB-ID.

3. Der Antragsteller / die Antragstellerin stellt beim BAFA den Antrag mit der TPB-ID.

Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht.

Allgemeine Anfrage

Zum Kontaktformular
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gerne an.

Allgemeine Anfragen

Erreichbarkeit / Mo-Do 7:15 - 17:00 Uhr / Fr 7:15 - 15:30 Uhr

+49 (0) 782 1586 0
MyZehnder-Portal

Nutzen Sie die Vorteile in unserem MyZehnder-Portal. Loggen Sie sich mit Ihren bekannten Zugangsdaten ein.