Neue Bestimmungen ab 01.01.2023

Staat unterstützt noch einfacher beim Heizen und Kühlen

Seit 2021 gilt die Bündelung und Zusammenführung der Fördermaßnahmen von BAFA und KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Energie überarbeitete damit die Gebäudeförderung zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030. Damit sind die Förderungen von Energieeffizienz und die für erneuerbare Energien unter einem Dach zusammengeführt. Die Richtlinien wurden zum 01.01.2023 überarbeitet.

Zur aktuellen Richtlinie + Update BEG-Förderung

 

Aktuell bestehen folgende Programme zur Sanierung zum Effizienzhaus oder für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen:

  • 1. Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG WG). Start 01.01.2023
  • 2. Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG). Start 01.07.2023
  • 3. Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Start 02.01.2023

Das Förderungprogramm für energieeffiziente Neubauten wird derzeit überarbeitet und soll zum 01.03.2023 in Kraft treten. Sobald neue Informationen verfügbar sind, werden wir hier dazu Informieren

Im Rahmen des Programmteils BEG Einzelmaßnahmen fördert die KfW den Einbau von Komponenten zur energieeffizienten Wärmeübergabe im Wärme- und Kältebereich.

Deckenstrahlplatten und Klimadecken von Raumklimaspezialist Zehnder können somit bei Sanierungsprojekten, die erneuerbare Energien als Energiequelle einsetzen, gefördert werden.

 

 

Für Deckenstrahlplatten sowie Klimadecken von Zehnder im Rahmen des Heizungsaustausches

Förderung von bis zu 40 %

Dazu gehören die verschiedenen Deckensysteme, die Zehnder mit den Baureihen der Zehnder Deckenstrahlplatten sowie den Klimadecken in Form abgehängter Decken oder in der Ausführung als Deckensegel anbietet. Ausschlaggebend ist der ausgetauschte Wärmeerzeuger.

Wird im Zuge der Sanierung eine alte Heizungsanlage durch eine mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ersetzt, können bis zu 40 % der Gesamtkosten gefördert werden (wenn es sich bei der alten Anlage um eine Öl-, Kohle, oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung handelt). Als Umfeldmaßnahmen werden Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) mit dem gleichen Fördersatz wie der Wärmeerzeuger gefördert.

Welche Heiz- und Kühldecken sind förderfähig?

Sämtliche Produkte aus dem Portfolio des Zehnder Geschäftsbereichs Heiz-und Kühldecken qualifizieren sich für eine BEG-Förderung von bis zu 40 %.

In drei Schritten zur Förderung

1. Kontaktieren Sie Ihren Energieberater und lassen Sie sich fachkompetent und individuell beraten. 

 

2. Beantragen Sie sämtliche Förderungen zukünftig online mit nur einem Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der KfW (gegebenenfalls über die Hausbank).

3. Die Förderung erhalten Sie indem der Antrag zwingend vor dem Beginn des Vorhabens und vor der Umsetzung der Baumaßnahmen beim Bundesamt eingereicht wird.  
 

Häufig gestellte Fragen zur Förderung allgemein

Die Förderung einer Maßnahme beantragt der Eigentümer oder Investor, ggf. ein Contractor. Wichtig ist immer der Zeitpunkt der Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Der Beginn einer Maßnahme ist als Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrages definiert.

Es wird der Heizungstausch in Bestandsgebäuden gefördert, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen. Für den Austausch von funktionsfähigen Öl-, Kohle oder Nachtspeicherheizungen ist kein Mindestalter erforderlich. Für den Austausch von funktionsfähigen Gasheizungen gilt ein Mindestalter von 20 Jahren. 

Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt - Eigenleistung, werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.

Häufig gestellte Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Alle Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind auf der Website des BMWK und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Möchten Sie eine BEG EM erhalten, müssen Sie den Antrag mit dem Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers beim BAFA vor Vorhabenbeginn stellen, erst dann dürfen Sie mit der Sanierung beginnen.

Die Förderung erhalten Sie in der Regel nach positivem Abschluss der Prüfung des Verwendungsnachweises.

Sie können den Antrag selbst einreichen oder haben die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des BMWK.

Für bestimmte Maßnahmen im Rahmen der BEG ist es zwingend erforderlich einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen.
Dies gilt für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.

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