Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) die Energieeffizienz steigern und Geld sparen
Was wird gefördert?
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ unterstützt das BAFA den Einbau und die Erneuerung von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage mit Wärmerückgewinnung. Gefördert werden können Einzelmaßnahmen in der Sanierung von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Die Richtlinie zur Bundesförderung Energieeffizienter Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) wurde zum 01. Januar 2024 überarbeitet.
Fördermaßnahme im Überblick
Gefördert wird u.a.
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
Antragsberechtigt sind u.a.
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 3.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 15 Prozent (+5% bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans iSFP) der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen bei Nicht-Wohngebäuden sind gedeckelt auf 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 30.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 60.000 Euro mit iSFP.
Folgende Zehnder Produkte können gefördert werden
Zehnder Großgeräte für Nichtwohngebäude
Silvertop
Carma
Eversky
Neotime
Zehnder Lüftungsgeräte für Wohngebäude
ComfoSpot Twin40
ComfoSpot 50
ComfoAir 160
ComfoAir 180
ComfoAir 225
Paul Climos 200
Paul Focus 200
ComfoAir Q350 TR
ComfoAir Q450 TR
ComfoAir Q600 ST
Comfo Clime Cool 24
Comfo Clime Cool 36
Umfeldmaßnahmen
Einbau der raumlufttechnischen Anlage, gegebenenfalls müssen Anforderungen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle erfüllt werden
Notwendige Ausbauarbeiten
Wand- und Durchbrucharbeiten
Luftdurchlässe und Luftleitungen
Maßnahmen für Außenluft- und Fortluftelemente
Elektroanschlüsse
Verkleidungen
Notwendige Putz- und Malarbeiten (gegebenenfalls anteilig)
Bauliche Maßnahmen am Raum für Lüftungszentrale
Maßnahmen zur Schalldämmung
Einbau/Errichtung eines Erdwärmetauschers
Einbau von Solar-Luftkollektoren
Errichtung eines separaten, schallgedämmten Raumes zur Aufnahme der zentralen Lüftungstechnik einschließlich Berücksichtigung der Erfordernisse für die regelmäßige Hygienewartung
Luftdichtheitsmessung, Messung des Leckluftvolumenstroms
Einbau einer Luftheizung
In 5 Schritten zur Förderung – Worauf warten Sie noch?
1. Fachkompetent beraten lassen
Kontaktieren Sie Ihren Energieberater und lassen sich fachkompetent und individuell beraten.
2. Beauftragung des Handwerkers
Beauftragen Sie Ihren Fachhandwerker mit der Maßnahme. Achtung: der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
3. Registrierung im BAFA-Portal
Registrieren Sie sich im BAFA-Portal.
4. Erstellung der technischen Projektbeschreibung
Der Energieberater erstellt eine technische Projektbeschreibung (TPB), lädt diese hoch und erhält eine ID zur Technischen Projektbeschreibung (TPB-ID).
5. Beantragung Förderung
Mit der TPB-ID können Sie innerhalb von zwei Monaten die Förderung im BAFA Portal beantragen.
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